Das gilt es jetzt zu beachten: Praktische Hinweise für den Malerbetrieb
Zum 01.01.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Hiermit wurden unter anderem besondere Regelungen für den Bauvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt [§§ 650 a-u]. Die Gesetzesänderungen haben maßgebliche Auswirkungen auf die Praxis. Ziel dieses Seminars ist es, speziell für Malerbetriebe im Umgang mit Privatkunden, einen vertieften Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zum Baurecht im BGB zu geben. Doch keine Angst vor Paragraphen: Das Seminar wird von erfahrenen Referenten geleitet, die dieses komplexe Thema verständlich und praxisnah vermitteln.
Seminarinhalte
• Das Bauvertragsrecht ab 2018 – wichtige Neuregelungen für den Unternehmer
• Geänderte Nachtragsbestimmungen – neue Kalkulation der Vergütung
• Vergütungsanpassung bei Anordnungen des Bestellers (AG) nach § 650 b/c BGB
• Garantierte Abschlagszahlung in Höhe von 80%
• Vergleich zwischen den VOB/B-Regelungen und dem neuen BGB-Bauvertragsrecht
• VOB nicht mehr mit dem Privatkunden – massive Rechnungskürzungen drohen
• Wie vermeide ich die Planungshaftungsfalle?
• Bedenkenanmeldung – Behinderungsanzeige: hier keine Fehler machen
• Mangelbehauptung – neu: Schon bei einem Mangel keine Abnahme?
• Die wichtige, richtige Abnahme und die Zustandsfeststellung nach BGB 2018
• Der Kunde zahlt nicht – was nun?
Das nehmen Sie „mit nach Hause“
• Viele praxisnahe Beispiele
• Umfangreiche Dokumentation
• Musterbriefe
Weitere Informationen finden Sie im Seminarprogramm 2018/2019 oder unter www.caparol-akademie.de