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Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten uns fahrbaren Arbeitsbühnen

22. Mai @ 8:30 - 17:00

€485,00

Gerüste und ähnliche Arbeitsmittel und Einrichtungen (z.B. Roll-/Fahrgerüste), bei denen Gefährdungen durch Absturz bestehen, müssen nach jeder Montage und vor jeder Benutzung geprüft werden. Dies muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen.
Für eine Bestellung zur Befähigten Person müssen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnisse im Bereich Gerüstbau) erfüllen.
Dieser Lehrgang versetzt Sie in die Lage, vom Unternehmer als Befähigte Person zur Prüfung von
Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen benannt zu werden. Insbesondere leiten wir Sie fachkundig an,
damit Sie die Arbeiten beim Auf-, Um- und Abbau sicher und zuverlässig überwachen sowie
Prüfdokumente erstellen können.

Seminarinhalte
Inhalte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftung
  • Normen, DGUV-Information 201-011
  • Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Teil 1)
  • Arten von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste)
  • Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
  • Arbeitssicherheit für Gerüstersteller und -nutzer
  • Informationen zur Prüfung der Stand-, Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten und
    fahrbaren Arbeitsbühnen einschließlich Dokumentation
  • Praxis anhand des digitalen Schaubilds einer Gerüstprüfung
  • Schriftliche Abschlussprüfung

 

Das nehmen Sie „mit nach Hause“
Sie können Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sicher prüfen und bewerten.
Den Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen begleiten und
beaufsichtigen Sie sachkundig.